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Der Fachhandel für Elektro Scooter

Ein Elektro Scooter

Weltweit gibt es aktuell über 1,3 Milliarden Kraftfahrzeuge, eine Milliarde davon sind Pkws. Die Tendenz ist steigend. Das gilt nicht nur in Deutschland, sondern in allen Industrie- und Schwellenländern müssen große Herausforderungen bewältigt werden: Verkehrsbedingte Emissionen von CO2, Schadstoffen und der damit verbundene Lärm werden durch Elektromobilität wirksam bekämpft. Es gibt für die Fortbewegung in einer Ortschaft E Scooter mit ABE.

E Scooter mit ABE aus dem E Scooter Shop

E-Scooter mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE, eKFV) durch das Kraftfahrt-Bundesamt können Sie im E Scooter-Shop kaufen. Der Elektroscooter mit ABE ist in Deutschland für den Straßenverkehr (Straßen und auch Radwege) zugelassen. Die Tretroller mit Elektroantrieb sind klein, wendig und aufgrund eines Klappmechanismus einfach zu transportieren.

Durch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Verwendung der Elektroroller regelt. Diese Verordnung gilt für alle Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h sowie einer Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis. Dies betrifft E-Scooter sowie Segways, nicht jedoch Airwheels, Hoverboards und E-Skateboards, denn diese Fahrzeuge sind ohne Stange gebaut. E Scooter mit ABE können Sie auch mieten.

Wo darf ein Elektro-Scooter gefahren werden?

E-Scooter dürfen auf allen Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Nur wenn es solche Wege nicht gibt, darf der Elektro Roller auf der Fahrbahn benutzt werden. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung sind E-Roller verboten. Bei dem Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gibt es das Zeichen „Radfahrer frei“ und das gilt auch für die Elektrokleinstfahrzeuge wie den E Scooter. Die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge auf den anderen Verkehrsflächen wird durch ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt.

Wer darf einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren?

Der Fahrer eines E-Scooters benötigt keine Mofa-Prüfbescheinigung und auch keinen Führerschein. Das Mindestalter eines Fahrers des Elektro-Tretrollers liegt bei 14 Jahren.
Es gibt keine Helmpflicht für den Elektro-Roller – es ist jedoch empfehlenswert, einen Helm zu benutzen. Für Elektroroller-Fahrer gelten die Alkoholgrenzwerte die Autofahrer einhalten müssen. Wer also 0,5 – 1,09 Promille hat und fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn dieser keine alkoholbedingte Auffälligkeit gezeigt hat erhält er einen Bußgeldbescheid: Das sind in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und sogar 2 Punkte im Verkehrsstrafregister Flensburg.

Der Fahrer begeht eine Straftat, wenn er trotz seiner Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr mit einem E-Scooter fährt. Eine Straftat kann jedoch bereits ab 0,3 Promille bestehen, wenn der Scooter-Fahrer durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auffällt. Wichtig: Fahrer jünger als 21 Jahre und Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden müssen, sich an die 0,0 Promillegrenze halten – sie dürfen überhaupt keinen Alkohol genießen, wenn sie einen E-Scooter fahren. Im Fachhandel für Elektromobilität gibt es viele schöne E Scooter verschiedener Marken mit Straßenzulassung.

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